In den letzten Jahren hat die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in verschiedenen Lebensbereichen zugenommen, wobei ChatGPT einer der prominentesten Vertreter ist. Ein bemerkenswerter Vorfall im US-Bundesstaat Missouri hat jedoch nun die Frage aufgeworfen, wie sicher vertrauliche Gespräche mit KI-Chatbots sind und inwieweit Strafverfolgungsbehörden Zugang zu diesen Daten haben. Dieser Artikel untersucht die aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Auswertung von ChatGPT-Daten durch Strafverfolgungsbehörden.
Vorfall in Missouri: Ein Geständnis an ChatGPT
Ein 19-Jähriger aus Missouri nutzte ChatGPT als eine Art digitalen Beichtstuhl und gestand dem KI-Chatbot, auf einem Parkplatz 17 Autos beschädigt zu haben. In seinem Gespräch fragte er, ob die Polizei ihm auf die Spur kommen könne und ob ihm eine Gefängnisstrafe drohe. Trotz des von ChatGPT gegebenen Ratschlags, nicht weiter über seine Straftaten zu sprechen, ignorierte er die Warnung und setzte seine Selbstbelastung fort. Der Chatverlauf wurde später als Beweismittel vor Gericht verwendet.
Relevanz für die Schweiz
Der Vorfall wirft auch in der Schweiz grundlegende Fragen zum Datenschutz und zur Rolle der Strafverfolgungsbehörden auf. Laut Renato Pizolli, einem Sprecher der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten (KKPKS), behandelt die Schweizer Polizei OpenAI und ähnliche Plattformen wie andere Kommunikationskanäle. Strafverfolgungsbehörden können Anfragen an OpenAI stellen, um Daten im Rahmen internationaler Rechtshilfe zu erhalten. Dies geschieht, wenn es um potenzielle Straftaten geht und bereits solche Gesuche wurden gestellt und beantwortet.
Erfahrungen aus der Praxis
Wie Bernhard Graser, der Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, mitteilt, hat die Polizei in seinem Kanton ChatGPT bereits in schweren Delikten ausgewertet und dabei wertvolle Erkenntnisse gewonnen. Diese Ermittlungen erfolgen jedoch stets in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, und aufgrund der Sensibilität der jeweiligen Fälle können keine detaillierteren Informationen preisgegeben werden.
In anderen Kantonen, wie beispielsweise Bern, wurde ChatGPT bislang noch nicht in polizeilichen Einsätzen verwendet, obwohl die Entwicklungen in diesem Bereich beobachtet werden. Die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von KI-gestützten Informationen sind dabei von besonderem Interesse.
Bundesamt für Polizei (Fedpol) und KI
Eine Sprecherin des Bundesamts für Polizei (Fedpol) erklärte, dass Anfragen an Anbieter wie Telegram, WhatsApp oder KI-Plattformen wie ChatGPT je nach Fall und vermuteter Straftat gestellt werden. Aus taktischen Gründen gibt Fedpol jedoch keine Auskunft über die Zusammenarbeit mit einzelnen Firmen.
Rechtslage und Datenschutz
Der Zürcher Anwalt David Vasella, spezialisiert auf Datenschutz und IT-Recht, erläutert, dass Strafverfolgungsbehörden nicht direkt auf die Daten von ChatGPT zugreifen können. Vielmehr müssten sie über den Weg der internationalen Rechtshilfe an OpenAI gelangen. Dies sei zwar möglich, könnte aber Zeit in Anspruch nehmen. In der Schweiz erlaubt die Strafprozessordnung die Beschlagnahmung von beweisrelevanten Daten, jedoch müssen bei ausländischen Dateninhabern die Behörden den internationalen Weg einschlagen.
„Eine Art KI-Beichtgeheimnis gibt es nicht.“ – David Vasella, Anwalt
Vasella weist darauf hin, dass auch US-Behörden grundsätzlich Zugriff auf die Daten verlangen könnten, da OpenAI ein amerikanisches Unternehmen ist. In Rechtsstaaten sind solche Zugriffe nicht unüblich, das Risiko, dass möglicherweise Schweizer Nutzer betroffen sind, bleibt jedoch gering. Dennoch empfiehlt er zur Vorsicht: „Wer ChatGPT im geschäftlichen Umfeld nutzt, sollte keine vertraulichen oder internen Daten eingeben.“
Fazit: Der Umgang mit KI und Datenschutz
Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit ChatGPT und der Strafverfolgung verdeutlichen, dass Nutzer sich der möglichen Konsequenzen ihrer Interaktionen mit KI bewusst sein sollten. Trotz der praktischen Anwendungen von KI in der Kriminalitätsbekämpfung und der Bereitstellung von Informationen bleibt der Datenschutz ein zentrales Anliegen. Die Verantwortung, persönliche und vertrauliche Informationen zu schützen, liegt beim Nutzer. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen zudem kontinuierlich überprüft werden, um mit den schnellen technologischen Fortschritten Schritt zu halten.

