Im Berner Lorrainequartier steht eine bedeutende Veränderung an: Zur Schaffung einer Begegnungszone müssen künftig Parkplätze weichen. Diese Entscheidung hat in der Anwohnerschaft und bei Gewerbetreibenden Widerstand hervorgerufen, der jedoch letztlich vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern erfolglos blieb.
Hintergrund der Massnahmen
Die geplante Begegnungszone im Lorrainequartier sieht vor, dass vier von sieben bestehenden Autoparkplätzen vollständig abgebaut werden. Die restlichen drei Parkplätze sollen in Veloparkplätze umgewandelt werden, um den Bedürfnissen von Fahrradfahrern gerecht zu werden. Diese Veränderungen sind Teil eines umfassenderen Plans zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität im Quartier.
Proteste der Anwohner und Gewerbetreibenden
Gewerbetreibende und Anwohner argumentierten, dass der Parkplatzabbau für sie nicht tragbar sei. Sie befürchten, dass die reduzierte Anzahl an Parkplätzen die Parkplatzknappheit im Quartier weiter verschärfen wird. Dies könnte potenzielle Kunden abschrecken und zu finanziellen Einbussen führen. Zudem äusserten sie Bedenken bezüglich des steigenden Suchverkehrs, der durch die Parkplatzreduktion entstehen könnte.
Gerichtliche Entscheidung
Die Beschwerdeführer haben ihre Argumente vor dem Verwaltungsgericht vorgebracht, jedoch wies das Gericht die Einwände zurück. Das Gericht beurteilt die Massnahme als verhältnismässig. Laut Urteil sei die Aufhebung der Parkplätze geeignet und erforderlich, um Platz für dringend benötigte Veloparkplätze zu schaffen und bestehende Sichtprobleme zu beheben.
Die Rechtsgrundlage
Sowohl die Einrichtung der Begegnungszone als auch der damit verbundene Parkplatzabbau wurden rechtlich nicht beanstandet. Das Gericht stellte fest, dass beide Massnahmen Bestandteile eines schlüssigen Konzepts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit darstellen und somit gerechtfertigt sind.
Verfügbarkeit von Parkplätzen
Das Verwaltungsgericht stellte zudem fest, dass trotz der Aufhebung von sieben Parkplätzen an der Lorrainestrasse, genügend Parkmöglichkeiten in den Seitenstrassen und am Nordring verfügbar bleiben werden. Insgesamt gibt es im Quartier 88 Parkplätze, sodass die Auswirkungen des Abbaus laut Gericht als minimal eingestuft werden können.
Frühere Entscheidungen und zukünftige Möglichkeiten
Bereits im Jahr 2024 hatte die Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland die Beschwerde der Anwohner und Gewerbetreibenden abgewiesen. Obwohl der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht verloren wurde, besteht noch die Möglichkeit, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. So bleibt abzuwarten, ob die Betroffenen weitere rechtliche Schritte einleiten werden.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den Parkplatzabbau im Lorrainequartier zu genehmigen, ist ein weiterer Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Stadtgestaltung. Die Befürchtungen der Anwohner und Gewerbetreibenden zeigen jedoch, wie wichtig das Thema Parkplatzverfügbarkeit in urbanen Gebieten bleibt. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadtverwaltung alternative Lösungen entwickeln wird, um sowohl den Bedürfnissen der Anwohner als auch den Anforderungen einer modernen Verkehrsinfrastruktur gerecht zu werden.