Ab dem kommenden November treten in der Schweiz mehrere bedeutsame Neuerungen in Kraft, die sich auf Zahlungsverkehr, Zahlungsgebühren und den Schutzstatus von Geflüchteten auswirken. Nicht alle Änderungen werden breit wahrgenommen — dennoch haben sie für Unternehmen, Verbraucher und Behörden weitreichende Konsequenzen.
QR-Rechnungen: Strukturiertes Adressformat wird Pflicht
Ab voraussichtlich 22. November 2025 müssen bei QR-Rechnungen in der Schweiz sowohl die Adresse des Rechnungsstellers als auch die Adresse desjenigen, der die Rechnung bezahlen soll, in einem strukturierten Format angegeben werden. Im Klartext heißt das:
- Statt freier Adresszeilen müssen künftig Feld für Feld Angaben wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land ausgefüllt werden.
- Unstrukturierte Adressen („alles in einer Zeile“) im QR-Code werden dann nicht mehr garantiert verarbeitet.
- Ausserdem wird der Zeichensatz erweitert — Umlaute und Sonderzeichen werden künftig vollständig unterstützt.
- Die Umstellung betrifft alle Rechnungssteller: von kleinen Betrieben über Kanzleien bis hin zu grossen Firmen. Rechnungs- und Buchhaltungssoftware muss entsprechend angepasst werden.
Handlungsbedarf: Unternehmen sollten ihre Stammdatenbanken bereinigen, die Adressangaben prüfen und ihre Software- und Buchhaltungssysteme rechtzeitig aktualisieren, um Rückweisungen oder Verzögerungen bei Zahlungen zu vermeiden.
Visa-Karten-Gebühren sinken spürbar
Zum 1. November 2025 treten neue Obergrenzen für die sogenannten Interchange-Gebühren im stationären Handel in der Schweiz in Kraft – im Rahmen einer Einigung zwischen der Wettbewerbskommission (WEKO) und dem Anbieter Visa. Die wichtigsten Änderungen:
- Im stationären Handel dürfen Debitkarten-Gebühren künftig maximal 0,15 % betragen. Bei Gütern des täglichen Bedarfs gilt sogar maximal 0,12 %.
- Obergrenze von 36 Rappen bei Beträgen ab 300 Franken.
- Bei Online-Zahlungen mit Schweizer Debitkarten sinkt die Obergrenze auf 0,25 %.
- Auch bei Visa-Karten aus dem EWR gelten künftig geringere Sätze: Debitkarten bei 0,2 %, Kreditkarten bei 0,44 %.
Folgen für Verbraucher & Händler: Günstigere Gebühren im Zahlungsverkehr könnten mittelfristig zu niedrigeren Preisen führen. Für Händler bedeutet die Änderung geringere Belastung durch Kartenzahlungskosten – was insbesondere für kleine Betriebe relevant sein kann.
Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine wird neu geregelt
Für Personen mit Schutzstatus S (hauptsächlich Ukrainerinnen und Ukrainer) ändert sich ab dem 1. November 2025, dass jene Regionen als Rückkehr-zumutbar gelten, in die eine Rückkehr als sicher eingeschätzt wird. Das bedeutet:
- Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt eine Liste solcher Regionen; wer nach dem Stichtag den Schutzstatus beantragt, kann von dieser Regelung betroffen sein.
- Bestehende Schutzstatus-Fälle und Angehörige von Kernfamilien sind nicht betroffen.
- Entscheidend ist das Datum der Entscheidung über das Asylgesuch: ab dem 1. November 2025 gelten die neuen Vorgaben.
Diese Änderung zeigt die zunehmende Verschärfung im Umgang mit temporärer Aufnahme von Geflüchteten und macht deutlich: Der Schutzstatus S ist keine automatische Dauerlösung mehr.
Warum diese Änderungen wichtig sind
- Im Zahlungsverkehr sorgen technische Vorgaben wie strukturierte Adressen für mehr Automatisierung, weniger Fehler und höhere Effizienz.
- Die Senkung der Interchange-Gebühren entlastet den Handel und kann mittelfristig Verbraucherpreise beeinflussen.
- Bei der Migration signalisiert die Schweizer Politik, dass Übergangsregelungen wie der Schutzstatus S an Bedingungen geknüpft bleiben – was die Integration und Rückkehr-Planung beeinflussen kann.
Fazit
Der November 2025 bringt in der Schweiz technische, wirtschaftliche und rechtliche Neuerungen, die auf den ersten Blick vielleicht wenig spektakulär erscheinen, im täglichen Ablauf jedoch spürbare Folgen haben:
- Rechnungssteller sollten Zahlungs- und Buchhaltungsprozesse anpassen.
- Konsumenten und Händler können von niedrigeren Kartenzahlungskosten profitieren.
- Geflüchtete und Behörden müssen sich auf neue Regelungen im Schutzstatus einstellen.
Wer früh handelt — sei es durch technische Anpassung oder durch Information — kann sich besser vorbereiten und von den Umstellungen profitieren.


