Die Raupen des Eichenprozessionsspinners stellen eine ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Ihre Brennhaare enthalten ein Nesselgift, das zu gesundheitlichen Problemen führen kann, darunter Rötungen, starkes Jucken sowie Reizungen der Atemwege und Augen.
Aktive Saison der Raupen
Die Raupen sind vor allem im Frühsommer aktiv. Von Mitte April bis Ende Juni wandern sie an Baumstämmen entlang, bevor sie sich im Juli verpuppen. In dieser Zeit ist ein Befall besonders wahrscheinlich, weshalb die Verbraucherzentrale eindringlich dazu rät, entdeckte Befälle dem Ordnungsamt zu melden.
Meldung beim Ordnungsamt
Ein Befall durch Eichenprozessionsspinner sollte umgehend dem Ordnungsamt gemeldet werden. Dies trägt zur Kartierung der betroffenen Stellen bei und ermöglicht ein besseres Verständnis des Ausmasses des Problems. Besonders wichtig ist die Meldung, wenn der Befall auf dem eigenen Grundstück oder in einem Kleingarten festgestellt wird.
Das Ordnungsamt kann Informationen über bereits durchgeführte Bekämpfungsmassnahmen bereitstellen, wie beispielsweise den Einsatz von speziellen Fallen. Zudem ist es ratsam, die betroffenen Bäume vorübergehend abzusperren, um andere Personen vor möglichen Gesundheitsrisiken zu schützen.
Bekämpfung der Raupen
Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sollte von Fachleuten durchgeführt werden, die über die nötige Schutzausrüstung verfügen. Auch wenn die Meldung an das Ordnungsamt erfolgt ist, müssen die Kosten für die Bekämpfung auf dem eigenen Grundstück vom Grundstückseigentümer getragen werden. Diese können bei der Behandlung mit Insektiziden etwa 50 Franken betragen, während mechanische Bekämpfungsansätze schnell zwischen 250 und 500 Franken kosten können.
Fazit
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners sind nicht zu unterschätzen. Ihre gesundheitlichen Gefahren erfordern eine proaktive Meldung an die zuständigen Behörden, um sowohl die eigene Sicherheit als auch die der Allgemeinheit zu gewährleisten. Bei Verdacht auf einen Befall ist schnelles Handeln gefragt.