Schweiz verstärkt Vogelgrippe-Schutz landesweit

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Quelle: Pixabay (Pixabay License) · © guvo59 · vögel

Die Vogelgrippe breitet sich in Europa und der Schweiz aus. Nach mehreren positiven Tests bei Wildvögeln hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schweizweite Präventionsmassnahmen angeordnet. Diese treten am 25. November 2025 in Kraft und zielen darauf ab, Hausgeflügel vor Infektionen zu schützen. Der Artikel beleuchtet die aktuelle Lage, die neuen Regeln und deren Auswirkungen.

Aktuelle Fälle in der Schweiz

Seit Anfang November 2025 wurden in der Schweiz mehrere Wildvögel positiv auf das hochpathogene Vogelgrippevirus (HPAI) getestet. Besonders alarmierend ist der Nachweis am 21. November 2025 im Stadtweiher von Wil im Kanton St. Gallen. Dort starben vier Enten und ein Schwan an der Krankheit. Im Gegensatz zu früheren Fällen handelt es sich hier nicht um Zugvögel, sondern um ortsansässige Tiere, was auf eine lokale Zirkulation des Virus hindeutet.

Laut dem BLV wurden seit dem Herbst 2025 in verschiedenen Kantonen infizierte Wildvögel gefunden, darunter in Zürich und St. Gallen. Die Tests bestätigen den Subtyp H5N1, der für Geflügel hoch ansteckend und tödlich sein kann. Bislang sind keine kommerziellen Geflügelbetriebe betroffen, doch die starke Präsenz wandernder Vögel in der Schweiz erhöht das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel.

Die Schweizer Behörden überwachen die Situation engmaschig. Das BLV veröffentlichte ein Radar-Bulletin im Oktober 2025, das eine Zunahme der Fälle in Europa vorhersagte. Aktuelle Daten vom 23. November 2025 zeigen, dass die Viruszirkulation in der Schweiz zunimmt, was zu den erweiterten Massnahmen führte.

Neue Präventionsmassnahmen

Das BLV hat die Verordnung vom 6. November 2025 angepasst und weitet das Beobachtungsgebiet auf die gesamte Schweiz aus. Die neuen Regeln gelten bis zum 31. März 2026 und sollen jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Dies ist eine Reaktion auf die europäische Lage und die lokalen Fälle.

Die Massnahmen betreffen alle Geflügelhalter, einschliesslich Hobbyhalter. Sie müssen strenge Biosicherheitsstandards einhalten, um eine Einschleppung des Virus in Ställe zu vermeiden. Die Verordnung tritt am 25. November 2025 um 12 Uhr in Kraft und wurde in Abstimmung mit den Kantonen erlassen.

Pflichten für Geflügelhalter

Geflügelhalter spielen eine Schlüsselrolle in der Prävention. Sie müssen ihre Tiere täglich beobachten und bei Symptomen wie Atembeschwerden, Schwellungen oder Rückgang der Legeleistung sofort einen Tierarzt kontaktieren. Alle Haltungen, auch kleine, müssen bei den kantonalen Veterinärbehörden registriert sein.

  • Auslauf beschränken: Hausgeflügel darf nur in vor Wildvögeln geschützten Bereichen freilaufen. Alternativ müssen Futter- und Wasserstellen mit Netzen oder Überdachungen gesichert werden.
  • Arten trennen: Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel müssen getrennt gehalten werden, um innerartliche Übertragungen zu vermeiden.
  • Biosicherheit: Zutritt zu Ställen einschränken, spezielle Schuhe und Kleidung verwenden, Hände waschen und desinfizieren. Hygieneschleusen sind empfohlen.
  • Besuche minimieren: Unnötige Besuche und Tiertransporte reduzieren.

Für Märkte, Ausstellungen und andere Geflügelveranstaltungen gelten Einschränkungen. Programme für tierfreundliche Haltung wie «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» bleiben förderfähig, solange die Regeln eingehalten werden. Die Kennzeichnung «Freilandhaltung» darf weiter verwendet werden.

Anweisungen für die Bevölkerung

Die Öffentlichkeit wird aufgefordert, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Solche Funde müssen der Wildhut, Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden. Diese Meldungen ermöglichen eine schnelle Analyse und Anpassung der Massnahmen.

Das BLV betont, dass Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier sicher konsumiert werden können. Eine Übertragung auf Menschen ist extrem selten und tritt nur bei engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln auf. Bislang gab es weltweit nur Einzelfälle.

Hintergründe zum Vogelgrippevirus

Die Vogelgrippe, auch Aviäre Influenza genannt, wird durch Influenzaviren vom Typ A verursacht, insbesondere Subtypen H5 und H7. Es gibt hochpathogene (HPAI) und niedrigpathogene Varianten. HPAI kann bei Geflügel zu hohen Sterberaten führen und mutiert leicht.

In der Schweiz ist die Krankheit meldepflichtig. Historisch gab es Ausbrüche in Europa, wie 2016/2017 und 2021/2022, die Millionen von Tieren betrafen. Der aktuelle Stamm H5N1 zirkuliert seit 2020 und hat sich auf Wildvögel ausgebreitet, was die Ausbreitung erleichtert.

Wildvögel, besonders Wasservögel, sind natürliche Reservoire. Sie zeigen oft keine Symptome, können das Virus aber über Kot, Speichel und Nasensekret verbreiten. Hausgeflügel ist anfälliger und stirbt häufig innerhalb weniger Tage.

Symptome bei Geflügel umfassen plötzlichen Tod, Apathie, verminderte Futteraufnahme, Durchfall und neurologische Störungen. Bei Wasservögeln können Anzeichen subtiler sein, was die Früherkennung erschwert.

Situation in Europa

Europa erlebt derzeit eine starke Zirkulation des Virus. Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wurden seit Herbst 2025 Tausende Fälle bei Wildvögeln und in Geflügelbetrieben gemeldet. Betroffene Länder umfassen Frankreich, Deutschland, Italien und das Vereinigte Königreich.

In Deutschland allein gab es bis November 2025 über 100 Ausbrüche in kommerziellen Betrieben, was zu Keulungen von Millionen Tieren führte. Frankreich impft seit 2023 Geflügel prophylaktisch, was die Ausbrüche reduzierte, aber nicht eliminierte.

Die Migration von Zugvögeln im Herbst verstärkt die Ausbreitung. Experten warnen vor einer potenziellen Pandemie, falls das Virus mutiert und leichter auf Menschen übertragbar wird. Bislang ist das Risiko niedrig, doch die Massentierhaltung birgt Gefahren.

In der Schweiz spiegelt die Lage die europäische Entwicklung wider. Das BLV koordiniert mit EU-Behörden und teilt Daten, um grenzüberschreitende Risiken zu minimieren.

Risiken und Auswirkungen

Für die Schweizer Landwirtschaft bedeuten die Massnahmen zusätzliche Kosten und Aufwand. Hobbyhalter könnten von den Regeln besonders betroffen sein, da sie oft keine professionellen Einrichtungen haben. Kommerzielle Betriebe profitieren von bestehenden Biosicherheitsstandards, müssen aber Anpassungen vornehmen.

Wirtschaftlich könnte eine Ausbreitung zu Exportbeschränkungen führen, da die Schweiz Geflügelprodukte in die EU liefert. Bislang sind keine Betriebe infiziert, doch ein Ausbruch würde Keulungen und Quarantänen erfordern.

Für den Menschen besteht kein akutes Risiko. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtet von rund 900 bestätigten menschlichen Fällen seit 2003, meist in Asien. In Europa gab es keine Todesfälle. Dennoch rät die WHO zu Vorsicht bei Umgang mit infizierten Tieren.

Umweltfaktoren wie Klimawandel beeinflussen die Migration und damit die Viruszirkulation. Experten fordern langfristig nachhaltigere Tierhaltung, um Pandemierisiken zu senken.

Fazit

Die Ausweitung der Präventionsmassnahmen ist ein proaktiver Schritt, um die Schweizer Geflügelbestände zu schützen. Durch konsequente Umsetzung können Ausbrüche verhindert werden. Geflügelhalter und Bevölkerung sind aufgerufen, wachsam zu bleiben. Die Situation unterstreicht die Notwendigkeit internationaler Kooperation gegen zoonotische Krankheiten.

Veröffentlicht am 23.11.2025 · © 2025 Nachhaltiger24.ch – alle Rechte vorbehalten.

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Redaktion schreibt bei Nachhaltiger24 über erneuerbare energien (wind/wasser) – mit Fokus auf praxisnahe Tipps, fundierte Quellen und Schweizer Rahmenbedingungen.

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