In einem langwierigen Rechtsstreit hat Bernard Duzhmani, Inhaber des Krankenkassenvermittlers Swiss Home Finance AG, vor dem Bundesgericht eine Niederlage erlitten. Bei der Klage gegen das Magazin «Beobachter» ging es um einen Artikel, der Unterschriftenfälschungen innerhalb seines Unternehmens thematisierte.
Der Hintergrund der Klage
Der Streit entzündete sich an einem Artikel mit dem Titel «Mit Fake-Unterschrift zum Kassenwechsel», der im Jahr 2020 veröffentlicht wurde. In diesem Bericht kamen mehrere ehemalige Mitarbeiter von Swiss Home Finance zu Wort, die von Druck seitens der Vorgesetzten berichteten. Sie seien dazu gezwungen worden, Kunden zum Wechsel ihrer Krankenkasse zu überreden. Swiss Home Finance betreibt Büros in Rothrist AG, Zürich und Montreux VD und beschäftigt mehrere Dutzend Angestellte.
Vorwürfe der Unterschriftenfälschung
Insbesondere im Zürcher Büro des Unternehmens sollen fragwürdige Praktiken vorherrschend gewesen sein. Dem Artikel zufolge wurden Kundenunterschriften gefälscht. Videos, die dem «Beobachter» vorliegen, belegen mutmasslich, dass Mitarbeiter nur teils unterzeichnete Dokumente an Fenster hielten und Unterschriften durchpausten. Ein ehemaliger Mitarbeiter berichtete: «Das kommt immer wieder vor, sicher aber mehrmals pro Woche. Ich konnte es zuerst gar nicht glauben.»
Duzhmani bestreitet die Vorwürfe
Bernard Duzhmani verteidigte sich in der Berichterstattung vehement gegen die Vorwürfe. Er betonte, dass die Swiss Home Finance AG sämtliche gesetzlichen und selbstregulatorischen Bestimmungen einhalte. Laut Duzhmani stammten die Anschuldigungen von «mutmasslich unzufriedenen Ex-Mitarbeitenden». Darüber hinaus startete er eine PR-Kampagne, um seine Position zu stärken, und warf dem «Beobachter» vor, fremdenfeindliche Reflexe zu bedienen und damit seine Geschäftsgrundlage zu gefährden.
Die gerichtlichen Entscheidungen
Das Zürcher Handelsgericht und später auch das Bundesgericht wiesen die Klage von Duzhmani zurück. In einem Urteil des Handelsgerichts aus Mai 2024 stellte dieses fest, dass dem «Beobachter» mit Hilfe des Videos der Hauptbeweis für die Fälschung von Unterschriften vorlag. Die Aussagen von ehemaligen Mitarbeitenden und interne Dokumente bestätigten die Vorwürfe.
Das Gericht stellte zudem fest, dass das Unternehmen wohl auch Radiergummi-Kugelschreiber für das Ausfüllen von Versicherungsanträgen verwendet hat. Diese Praktik wirft kein gutes Licht auf das Unternehmen, insbesondere wenn es darum geht, wichtige Dokumente zu erstellen, bei denen der Anschein von Verfälschungen vermieden werden sollte.
Finanzielle Konsequenzen für Duzhmani
Nach dem positiven Urteil für den «Beobachter» muss Duzhmani nun die gerichtlich festgesetzte Parteientschädigung von 12’600 Franken zahlen. Swiss Home Finance weigert sich bisher, diese Summe zu begleichen, was dazu führte, dass das Magazin bereits angekündigt hat, die Firma auf die geschuldete Summe zu betreiben.
Fazit
Der Fall von Bernard Duzhmani und Swiss Home Finance beleuchtet gravierende Missstände in der Branche der Krankenkassenvermittler. Die Vorwürfe der Unterschriftenfälschung und der psychischen Druckausübung auf Mitarbeiter sind alarmierend und werfen Fragen zur ethischen Praxis in der Branche auf. Obgleich Duzhmani die Vorwürfe zurückweist, haben die gerichtlichen Entscheidungen und die veröffentlichten Beweise den Glaubwürdigkeit der Firma stark beschädigt. Die finanziellen und reputativen Konsequenzen sind für Duzhmani erheblich und werfen einen Schatten auf die Zukunft seines Unternehmens.