Der Bundesrat hat kürzlich entschieden, die Regeln für den Ortsbildschutz zu lockern, um den Wohnungsbau und die Installation von Solaranlagen in der Schweiz zu beschleunigen. Diese Massnahme zielt darauf ab, die häufigen Verzögerungen bei Bauprojekten zu reduzieren, die durch strenge Vorgaben im Ortsbildschutz verursacht werden.
Hintergrund der Entscheidung
Die strengen Vorgaben des Bundes im Bereich des Ortsbildschutzes haben in den letzten Jahren zahlreiche Bauprojekte in der Schweiz verzögert. Insbesondere die Genehmigung von neuen Wohnbauten und die Installation von Solaranlagen gestalteten sich oft langwierig, was dazu führte, dass Betroffene teils lange auf die erforderlichen Baubewilligungen warten mussten.
An einer Medienkonferenz erklärte die Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) die neuen Regelungen als „wichtigen Schritt“ zur Beschleunigung der Verfahren. „Der Ortsbildschutz bleibt im Wesentlichen gewahrt“, betonte sie im Rahmen ihrer Ausführungen.
Neuerungsmassnahmen im Detail
- Der Bundesrat hat angeordnet, die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) zu verbessern und zu präzisieren.
- Die direkten Auswirkungen auf das Ortsbild sollen künftig klarer definiert werden, was bedeutet, dass in weniger Fällen eine qualifizierte Interessenabwägung nötig sein wird.
- Die Ermessensspielräume der Kantone und Gemeinden bei der Anwendung des Isos werden klarer umreisst und die Erhaltungsziele offener formuliert.
Diese Änderungen sollen dazu führen, dass die Abläufe für Baubewilligungen erheblich vereinfacht werden.
Lockerungen für Solaranlagen
Zusätzlich zu den Änderungen im Bauwesen plant der Bundesrat auch eine Vereinfachung der Verfahren zur Installation von Solaranlagen. Künftig soll für bestehende Bauten nur noch eine Bewilligung erforderlich sein, während für Neubauten die Anwendung des Isos nicht mehr direkt anwendbar sein wird. Diese Massnahmen wurden in einem Runden Tisch unter Federführung von Baume-Schneider entwickelt und sollen auch parlamentarische Vorstösse berücksichtigen.
Umsetzung und Ausblick
Der Bundesrat sieht die Neuregelungen als schnell umsetzbar an. Die notwendigen Anpassungen sollen bis im Herbst 2026 realisiert werden. Die Zielsetzung ist klar: Die Verfahren in den Kantonen und Gemeinden müssen beschleunigt werden, ohne jedoch den Schutz des Ortsbilds unverhältnismässig einzuschränken.
Die neuen Regelungen befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit, den Wohnungsbau voranzutreiben, und dem Erhalt des historischen und städtebaulichen Wertes vieler Ortschaften in der Schweiz. Das Inventar listet Ortschaften mit erheblichem historischen, städtebaulichem und architektonischem Wert auf, die durch die Lockerungen geschützt bleiben sollen.
Fazit
Die Entscheidung des Bundesrates zur Lockerung des Ortsbildschutzes stellt einen bedeutenden Schritt dar, um den Wohnungsbau und die Energiewende in der Schweiz zu unterstützen. Durch die Reduzierung der bürokratischen Hürden für Baubewilligungen und die Vereinfachung der Verfahren für die Installation von Solaranlagen wird erwartet, dass die Umsetzung neuer Bauprojekte deutlich schneller vorangeht. Es bleibt abzuwarten, wie diese Massnahmen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie tatsächlich die gewünschten Effekte erzielen werden. Die Balance zwischen baulicher Entwicklung und dem Schutz des Ortsbilds wird jedoch weiterhin eine wichtige Herausforderung darstellen.