In Zukunft soll ein neues EU-Gesetz das Phänomen beenden, dass es oft günstiger ist, ein neues Handy oder andere Haushaltsgeräte zu kaufen, statt sie reparieren zu lassen, sobald sie nach etwa zwei Jahren defekt gehen. Das EU-Parlament steht kurz davor, ein lange gefordertes «Recht auf Reparatur» zu billigen. Dieses Recht soll Verbrauchern in der EU die Möglichkeit geben, die Reparatur von Geräten wie Mobiltelefonen, Staubsaugern sowie Wasch- und Spülmaschinen zu fordern, solange diese noch reparierbar sind.
Das Gesetz könnte eine breitere Palette an Produkten abdecken, die bereits durch andere EU-Richtlinien in Bezug auf Reparierbarkeit reguliert sind. Zudem sollen Hersteller dazu verpflichtet werden, Reparaturinformationen bereitzustellen, die auch unabhängigen Werkstätten zugutekommen. Es wird auch erlaubt sein, recycelte oder mit 3D-Druckern hergestellte Ersatzteile zu verwenden.
Ein weiteres wichtiges Element des neuen Gesetzes ist die Gewährleistung, die nach einer Reparatur für ein Jahr gelten soll. Dies wird Verbrauchern die Sicherheit geben, dass sich Reparaturen finanziell lohnen.
Umwelttechnisch könnte das Gesetz erhebliche Vorteile bringen. Laut EU-Kommission könnten in 15 Jahren bis zu 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen und 1,8 Millionen Tonnen an Ressourcen eingespart werden, wobei auch der Abfall um 3 Millionen Tonnen reduziert wird.
Um Reparaturen weiter zu fördern, muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine unterstützende Massnahme einführen, wie etwa Reparaturgutscheine oder Informationskampagnen.
Die finale Zustimmung durch die EU-Staaten steht noch aus, doch da die Verhandlungsführer der Staaten an der Ausarbeitung beteiligt waren, gilt dies weitgehend als Formalität. Nach der Zustimmung müssen die Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführt werden.