Schutz vor Invasiven Arten in der Schweiz: Neue Wege zur Prävention und Bekämpfung

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Invasive Tier- und Pflanzenarten gehören zu den zentralen Herausforderungen des Naturschutzes in der Schweiz. Diese Arten stellen nicht nur eine Bedrohung für die einheimische Biodiversität dar, sondern verursachen auch erhebliche wirtschaftliche Schäden. Im Rahmen der geplanten Revision des Umweltschutzgesetzes sind entscheidende Schritte angedacht, um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen.

Die Bedrohung durch invasive Arten

Über ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz sind vom Aussterben bedroht. Ein wesentlicher Faktor für diesen Rückgang ist die rasante Ausbreitung invasiver Arten. Beispielsweise verbreiten sich Pflanzen wie die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) sowie verschiedene amerikanische Krebsarten zunehmend und gefährden dadurch die einheimische Flora und Fauna. Neben ökologischen Folgen führen diese invasiven Arten zu gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung und verursachen jährliche Schäden in Millionenhöhe, insbesondere in der Forst- und Landwirtschaft.

Revision des Umweltschutzgesetzes

Die bevorstehende Revision des Umweltschutzgesetzes hat das Ziel, die Bekämpfung invasiver Arten zu intensivieren. Ein zentrales Element dieser Revision ist die Erstellung einer Liste von invasive gebietsfremden Organismen, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Diese Liste ist entscheidend, da nur für die dort aufgeführten Arten Massnahmen ergriffen werden dürfen. Pro Natura, eine der vornehmlichen Naturschutzorganisationen, warnt jedoch davor, diese Liste zu eng zu fassen, um sicherzustellen, dass sie umfassend und wissenschaftlich fundiert ist und somit wirksam zur Erhaltung der Artenvielfalt beitragen kann.

Die Rolle des Bundes und der Kantone

Neu soll der Bund auf seinen eigenen Flächen, wie etwa Nationalstrassen, Militärplätzen und Flughäfen, geeignete Bekämpfungsmassnahmen umsetzen. Gleichzeitig wird den Kantonen die Befugnis eingeräumt, eigene Gesetze und Bestimmungen zu erlassen. Pro Natura begrüsst die Stärkung des föderalen Zusammenspiels und die klare Anerkennung der Dringlichkeit durch den Bund. Dennoch gibt es Bedenken, dass bundesrechtliche Einschränkungen diese neuen kantonalen Kompetenzen einschränken könnten.

Prävention: Der Schlüssel zum Erfolg

Ein essenzieller Aspekt der neuen Regelungen ist die Betonung der Prävention. Pro Natura hat sich immer wieder dafür eingesetzt, dass der Vermeidung einer Besiedlung durch neue invasive Arten ein spezieller Fokus geschenkt wird. Die Revision des Gesetzes sieht vor, dass der Bund in der Lage sein soll, Kontrollen durchzuführen, um die unbeabsichtigte Einfuhr invasiver Arten zu verhindern. Diese Massnahme ist von grosser Bedeutung, um langfristig Schäden und Kosten für die Gesellschaft und die Wirtschaft zu reduzieren.

Kritik an den finanziellen Rahmenbedingungen

Trotz der eingeleiteten Schritte zur Bekämpfung invasiver Arten gibt es kritische Stimmen bezüglich der finanziellen Rahmenbedingungen. Pro Natura stellt die Einschätzung des Bundesrates in Frage, dass die Revision kostenneutral umgesetzt werden kann. Für die erfolgreichen Massnahmen zur Bekämpfung invasiver Arten werden zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen benötigt. Nur so kann das Artensterben wirksam bekämpft und langfristige Schäden für die Umwelt und die Gesellschaft verhindert werden.

Das Problem der Neobiota

Neobiota, also gebietsfremde Arten, die durch den Menschen in neue Lebensräume eingeführt werden, stellen eine erhebliche Gefahr für die Biodiversität dar. Während einige Neophyten sich unauffällig in ihre Umgebung einfügen, gibt es viele invasive Arten, die aufgrund des Fehlens natürlicher Feinde rasant wachsen. Dazu gehören Pflanzen wie der Japan-Knöterich oder die Vielblättrige Lupine, die sich schnell ausbreiten und die einheimische Flora bedrohen.

Ein Beispiel für die gesundheitlichen Risiken, die von invasiven Arten ausgehen, ist die Asiatische Tigermücke, die als Überträger von Krankheiten wie dem Dengue-Fieber bekannt ist. Zudem verursachen viele invasive Arten erhebliche wirtschaftliche Schäden. So kann der Japankäfer ganze Weintraubenernten vernichten, und diverse Wasserfiltersysteme in der Schweiz mussten wegen des Befalls durch Quagga-Muscheln umrüstet werden. Für besonders schädliche Arten sind daher gesetzliche Verbote für das Inverkehrbringen bereits in Kraft.

Fazit: Ein gemeinsames Vorgehen ist erforderlich

Die Bekämpfung von invasiven Arten stellt eine bedeutende Herausforderung für die Schweiz dar. Die anstehende Revision des Umweltschutzgesetzes bietet die Möglichkeit, präventive Massnahmen zu ergreifen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit invasiven Arten zu schärfen. Die Schaffung einer umfassenden und wissenschaftlich fundierten Liste von invasiven Arten sowie die Stärkung der Kompetenzen von Bund und Kantonen sind notwendige Schritte in die richtige Richtung.

Jedoch ist es wichtig, dass diese Massnahmen auch mit den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen hinterlegt sind, um erfolgreich zu sein. Nur durch ein gemeinsames und sorgfältiges Vorgehen kann die Schweiz die Herausforderungen, die invasive Arten mit sich bringen, wirksam bewältigen und die einheimische Biodiversität schützen.

Redaktion
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Redaktion schreibt bei Nachhaltiger24 über erneuerbare energien (wind/wasser) – mit Fokus auf praxisnahe Tipps, fundierte Quellen und Schweizer Rahmenbedingungen.

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