In der Schweiz wird derzeit an einem neuen Gesetzespaket gearbeitet, das darauf abzielt, kriminelle Asylsuchende strenger zu bestrafen und ihre Abschiebung zu erleichtern. Sowohl der Bund als auch die Kantone sehen in dieser Thematik einen dringenden Handlungsbedarf, um gegen die wachsende Kriminalität unter Asylbewerbern vorzugehen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Initiative als entscheidend eingestuft, um effektiver gegen diese Problematik vorzugehen.
Hintergrund und Zielsetzung der neuen Massnahmen
Das neue Gesetzespaket hat zum Ziel, bestehende Zwangsmassnahmen zu verschärfen. Dies betrifft insbesondere die Ausschaffungshaft, deren Voraussetzungen durch die vorgeschlagenen Änderungen erleichtert werden sollen. Der Plan sieht vor, dass die Schwelle für die Verhängung der Ausschaffungshaft gesenkt und die maximale Haftdauer verlängert wird. Zudem soll die Anwesenheitspflicht in den zugewiesenen Unterkünften einfacher durchgesetzt werden können.
Bestätigung der Pläne durch das SEM
In einem internen Protokoll des Asylausschusses wird betont, dass die Arbeiten an den neuen Regelungen mit hoher Priorität vorangetrieben werden müssen. Diverse Akteure aus dem Asyl- und Ausländerbereich haben bereits Vorschläge eingebracht, die in das gemeinsame Gesetzgebungspaket einfliessen sollen. Über die endgültige Gesetzgebung wird das Parlament entscheiden.
Das SEM hat die Pläne gegenüber Medien bestätigt. Die geplanten Anpassungen betreffen voraussichtlich das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Asylgesetz. Laut dem SEM-Sprecher Samuel Wyss müssen zudem neue Bestimmungen des Schengen-Abkommens und die geplante EU-Rückführungsverordnung Berücksichtigung finden. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung der Änderungen steht jedoch noch nicht fest.
Kritik an den geplanten Massnahmen
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe äussert sich kritisch zu den geplanten Verschärfungen. Ein Sprecher warnte, dass die neuen Zwangsmassnahmen einen starken Eingriff in die Grundrechte und die persönliche Freiheit der betroffenen Personen darstellen. Er betont, dass die bestehenden Gesetze bereits sehr weitreichend gefasst sind und dass weitere Massnahmen stets inhaltlich gerechtfertigt, verhältnismässig und verfassungskonform sein müssen.
Politische Unterstützung für das Vorhaben
Mit diesen Massnahmen reagiert der Bund auch auf die Forderungen aus der Politik. Im Juni stimmte der Ständerat einer Motion der SVP zu, die vorsieht, dass Asylsuchende ihre Bewegungsfreiheit verlieren, sobald ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wird. Diese politische Unterstützung verdeutlicht den Druck, unter dem die Regierung steht, um die Sicherheitslage zu verbessern.
Einrichtung einer Taskforce
Zusätzlich setzen Bund und Kantone eine Taskforce in die Wege, die von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) initiiert wurde. Diese Taskforce hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten gegen kriminelle Asylsuchende ausgeschöpft werden. Ziel ist es, Personen zu melden, die wiederholt Straftaten begangen haben, bei ihrer Einreise wegen Delikten ausgeschrieben sind oder sich trotz Wegweisung im Strafvollzug befinden.
Fazit
Die Schweiz verfolgt mit dem neuen Gesetzespaket eine klare Strategie zur Bekämpfung der Kriminalität unter Asylbewerbern. Während die Regierung die Notwendigkeit betont, strenger gegen kriminelle Asylsuchende vorzugehen, steht das Vorhaben jedoch in der Kritik. Menschenrechtler und Organisationen warnen vor den möglichen negativen Auswirkungen auf die Grundrechte der Betroffenen. Es bleibt abzuwarten, wie die politische Debatte um diese Massnahmen verlaufen wird und welche konkreten Änderungen letztlich beschlossen werden.

