**Trinkwasser in 100’000 Haushalten verschmutzt – Bund reagiert verzögert**
Ein Pestizid-Wirkstoff verschmutzt das Trinkwasser in der Schweiz. Die EU hat S-Metolachlor verboten, doch die Schweiz zieht erst verzögert nach, obwohl viele Haushalte betroffen sind.
**Das Wichtigste in Kürze**
– Die EU hat wegen Gefahren für das Trinkwasser den Pestizid-Wirkstoff S-Metolachlor verboten.
– Die Schweiz reagiert mit einer sechsmonatigen Verzögerung.
– Bis zu 100’000 Haushalte sind von der Trinkwasserverschmutzung betroffen.
Der Pestizid-Wirkstoff S-Metolachlor wurde 1998 in der Schweiz zugelassen. Seit 2023 dürfen Landwirte, die Direktzahlungen erhalten, diesen Wirkstoff nicht mehr verwenden. Der Grund ist die Gefahr für Oberflächen- und Grundwasser. Für die Bekämpfung des Unkrauts Erdmandelgras im Maisanbau erteilen die Kantone jedoch Sonderbewilligungen.
Die EU hat S-Metolachlor nun endgültig verboten. Im Dezember letzten Jahres wurde die Genehmigung des Wirkstoffs nach mehrmaligen Verlängerungen zurückgezogen. S-Metolachlor wird als „vermutlich krebserregend“ eingestuft.
**100’000 Haushalte im Mittelland betroffen**
In der Schweiz reagiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verzögert auf die Entscheidung der EU. Da die Pflanzenschutzmittelverordnung nur zweimal jährlich angepasst wird, wird das Verbot von S-Metolachlor und allen Produkten, die diesen Wirkstoff enthalten, erst am 1. Juli den Pestizidherstellern kommuniziert. Dies betrifft bis zu 100’000 Haushalte im Mittelland, deren Trinkwasser verschmutzt ist.
Pestizidhersteller haben nach Bekanntgabe des Verbots 30 Tage Zeit, Beschwerde einzureichen. Erfolgt keine Beschwerde, wird den Kantonen ein neuer Grenzwert für S-Metolachlor mitgeteilt. Der neue Grenzwert liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser, während bisher 10 Mikrogramm erlaubt waren. Dies bedeutet, dass das Trinkwasser von bis zu 100’000 Haushalten verdünnt werden muss.
Kurt Seiler, Kantonschemiker und verantwortlich für sauberes Trinkwasser, hat bisher keine Informationen vom Bund zur Regelung von S-Metolachlor im Trinkwasser erhalten. „Es wäre wichtig, diese Angaben zeitnah zu haben“, so Seiler.
**Mischung von Pestizid-Rückständen im Trinkwasser**
Syngenta, der Hersteller des Pestizids, erklärte, dass eine Risikobewertung durchgeführt wurde, basierend auf einer konservativen Schätzung der Konzentration von relevanten Abbaustoffen im Trinkwasser. Das Unternehmen betont, dass von dieser Exposition kein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgehe. Gegen das Verbot von S-Metolachlor plant Syngenta keine Beschwerde einzureichen.