In einem besorgniserregenden Vorfall wurde in der Freiburger Gemeinde La Roche eine tote Luchsin entdeckt, die offenbar Opfer von Wilderei geworden ist. Die Entdeckung des Tieres wirft nicht nur Fragen über die illegalen Jagdpraktiken auf, sondern bedroht auch das Überleben ihrer verwaisten Jungtiere.
Entdeckung des toten Luchses
Am 17. Oktober fand ein Wildhüter aus dem Greyerzerland den Kadaver der Luchsin, nachdem er von einer Drittperson informiert worden war. Eine erste Untersuchung des Tieres ergab, dass es sich um eine etwa achtjährige Luchsin handelte, die unter der Kennung B606 bekannt war. Der Kanton Freiburg bestätigte in einer Pressemitteilung, dass das Tier Verletzungen aufwies, die auf Schusswunden hindeuten.
Die Tragödie für die Jungtiere
Die Autopsie ergab, dass die Luchsin in diesem Jahr wahrscheinlich ein oder mehrere Jungtiere geboren hatte, was durch die stark entwickelten Zitzen belegt wurde. Leider sind diese Jungtiere nun verwaist und stehen vor grossen Herausforderungen, ihre Überlebenschancen sind gemäss dem Dienst für Wald und Natur des Kantons Freiburg (SFN) sehr gering. Ohne die Mutter sind die Jungtiere in einer besonders gefährdeten Situation.
Ermittlungen und Spurensuche
Der Kadaver wurde umgehend an das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern überführt, wo die Autopsie durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass es sich um einen klaren Fall von Wilderei handelt. Laut den Experten wurden die Schusswunden des Tieres etwa vor sieben bis neun Wochen zugefügt, was darauf hindeutet, dass der Vorfall vermutlich Ende August oder Anfang September stattfand.
Öffentlicher Zeugenaufruf
Infolge der tödlichen Schüsse wurde eine Ermittlung eingeleitet, um die verantwortliche Person zu identifizieren. Gleichzeitig rufen die Behörden die Bevölkerung dazu auf, Hinweise zu der Tat zu geben. Personen, die im Zeitraum um die mutmassliche Tat Beobachtungen gemacht haben oder Informationen dazu besitzen, werden gebeten, sich beim SFN unter der Telefonnummer +41 26 305 23 43 zu melden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
In der Schweiz ist der Abschuss von Luchsen strengstens verboten, da diese Tierart unter Schutz steht. Wer einen Luchs illegal tötet, muss mit gravierenden Konsequenzen rechnen, darunter eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder einer hohen Geldstrafe, die mehrere Tausend Franken betragen kann. Solche strengen Regelungen sollen nicht nur den Schutz der Luchse, sondern auch der gesamten Tierwelt gewährleisten.
Fazit
Der brutale und illegale Tod der Luchsmutter in La Roche bringt nicht nur das Schicksal ihrer Jungtiere in Gefahr, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die fortwährenden Probleme der Wilderei in der Region. Es bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungen schnell zu einem Ergebnis führen und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Währenddessen ist es an der Zeit, das Bewusstsein für den Schutz der bedrohten Tierarten zu schärfen und die Öffentlichkeit für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren.

