Berner Mann gegen Urteil wegen Hassposts: Ein Fall der Meinungsfreiheit?

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Quelle: Pixabay (Pixabay License) · © JSmed · LGBTQ

Die Verurteilung eines Berner Mannes wegen eines diskriminierenden Facebook-Posts sorgt für hitzige Diskussionen. Der Mann, der auf Social Media eine kontroverse Meinung über die LGBTQ-Community kundtat, sieht sich als Märtyrer der Meinungsfreiheit und hat beschlossen, eine zehntägige Haftstrafe anzutreten, anstatt eine Geldstrafe zu zahlen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe des Falls, die gerichtlichen Entscheidungen sowie die Reaktionen aus der Öffentlichkeit.

Der Vorfall: Ein Hasspost gegen die LGBTQ-Community

Im Dezember 2022 hatte der 34-jährige E. B.* auf Facebook einen Post veröffentlicht, in dem er die Existenz nicht-binärer Geschlechter in Frage stellte. Er schrieb: «Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt, wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden. Alles andere ist eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde.» Diese Äusserungen führten zu mehreren Anzeigen und letztlich zu einem gerichtlichen Verfahren.

Das Urteil der Justiz

Die Berner Justiz reagierte auf die Vorwürfe und verurteilte E. B. wegen Diskriminierung sowie Aufruf zu Hass zu einer Geldstrafe von 500 Franken. Zudem kamen 600 Franken Verfahrenskosten hinzu. Der Angeklagte legte Einspruch ein, jedoch bestätigte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau den Schuldspruch. E. B. sieht das Urteil jedoch als Eingriff in seine Meinungsfreiheit und hat angekündigt, sich stattdessen einer zehntägigen Haftstrafe zu unterziehen.

Reaktionen in sozialen Medien

In rechten Online-Foren wird E. B. inzwischen als Held gefeiert. Nutzer loben ihn dafür, dass er für seine Überzeugungen einsteht und sogar bereit ist, ins Gefängnis zu gehen. Der Fall löste eine Welle von Sympathie unter bestimmten politischen Strömungen aus. Selbst Elon Musk teilte einen Artikel über den Vorfall auf seiner Plattform X und kommentierte, dass die Aussagen des verurteilten Mannes „buchstäblich wahr“ seien.

Die Sichtweise des Angeklagten

E. B. hat während des Verfahrens immer wieder betont, dass er zu seinen Aussagen steht. Allerdings räumt er ein, dass er die Formulierung im zweiten Satz seines Posts hätte überdenken sollen, um klarzustellen, dass er nicht alle LGBTQ-Personen angreift, sondern lediglich auf die potenzielle Beeinflussung junger Menschen durch bestimmte Lehrpläne hinweisen wollte. Er sagt: «Ich habe Verständnis für Menschen, die sich schon früh als das andere Geschlecht identifizieren. Aber wenn 18-jährige Gymnasiasten vom Lehrplan eingeredet wird, sie könnten sich auch als Frauen fühlen, dann ist das für mich eine psychische Beeinflussung.»

Kritik und Widerstand

Die Verurteilung hat in der Gesellschaft für Kontroversen gesorgt. Viele seiner Unterstützer sehen in dem Urteil eine gefährliche Einschränkung der Meinungsfreiheit. Auf Plattformen wie Reddit wird diskutiert, ob die juristische Entscheidung nicht eine Form von Zensur darstellt. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die angreifende Äusserung, die LGBTQ-Community als „psychisch krank“ einzustufen, nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist.

Die Sicht der Bildungsinstitutionen

Dagmar Rösler, Präsidentin des Schweizer Lehrerinnen- und Lehrerverbands (LCH), hat E. B.s Behauptung, der Lehrplan würde Schüler in ihrer Geschlechtsidentität beeinflussen, vehement zurückgewiesen. Sie betont, dass der Lehrplan 21 auf Offenheit und Toleranz abzielt und dass Lehrpersonen dazu ausgebildet sind, diese Themen angemessen und respektvoll zu vermitteln, ohne die Schüler in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Fazit: Ein strittiger Fall

Der Fall des Berner Mannes hat nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Dimensionen. Es wird deutlich, dass die Frage nach der Meinungsfreiheit und den Grenzen der Äusserungen in einer Gesellschaft, die um Akzeptanz und Inklusion kämpft, eine komplexe ist. Während E. B. in rechtsextremen Kreisen als Märtyrer gefeiert wird, bleibt die Frage, ob auch die Verbreitung von Hass und Diskriminierung unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit toleriert werden kann. Es bleibt abzuwarten, wie sich die gesellschaftliche Debatte um diesen kontroversen Fall weiterentwickeln wird.

Redaktion
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Redaktion schreibt bei Nachhaltiger24 über erneuerbare energien (wind/wasser) – mit Fokus auf praxisnahe Tipps, fundierte Quellen und Schweizer Rahmenbedingungen.

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