Hygienemängel im Nelson Pub Bern: Strafen und Massnahmen zur Verbesserung

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Quelle: Pixabay (Pixabay License) · © voodoovood · Nelson Pub Bern

Einleitung

Das Nelson Pub in Bern steht aufgrund gravierender Hygienemängel in der Kritik. Kontrollen durch das kantonale Lebensmittelinspektorat haben eine Reihe von Problemen aufgezeigt, die nicht nur die Gesundheit der Gäste gefährden, sondern auch zur Verhängung von Geldstrafen führen. Diese Situation wirft Fragen über die Standards in der Gastronomie und die Verantwortung der Betreiber auf.

Hygienemängel im Nelson Pub

Im Juni dieses Jahres fanden Kontrolleure des kantonalen Lebensmittelinspektorats Bern in dem beliebten Lokal an der Schwarztorstrasse 11 eine alarmierende Ansammlung von Hygienemängeln.

  • Ungeziefer im Getränkekühlschrank.
  • Geöffnete, ungeschützte Essensverpackungen.
  • Schmutzige Einrichtungen in der Küche und am Buffet.
  • Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hatten.

Besonders besorgniserregend war, dass bei den Tiefkühlbaguettes die vorgegebene Lagerungstemperatur von minus 18 Grad Celsius nicht eingehalten wurde. Zudem fehlten teilweise Angaben zu den Esswaren oder waren falsch.

Hygiene Standards und deren Überprüfung

Die Kontrolleure haben das hygienische Management im Nelson Pub als «mangelhaft» eingestuft. Um den Betreibern die Schwere der Verstösse vor Augen zu führen, wurde eine Grundreinigung des Lokals angeordnet. Eine Woche später erfolgte eine Nachkontrolle, die jedoch keine signifikante Verbesserung der hygienischen Bedingungen feststellen konnte. Tatsächlich wurde im Kühlschrank, in dem zuvor Ungeziefer entdeckt worden war, weiterhin Schmutz vorgefunden.

Die Behörden haben klare Stufen zur Risikobewertung festgelegt:

  1. Stufe 1 – Risiko gross: Schwerwiegende Abweichungen mit unmittelbarem Risiko für die Gesundheit, die sofortige Massnahmen wie Betriebsschliessungen nach sich ziehen können.
  2. Stufe 2 – Risiko erheblich: Relevante Mängel, die das Risiko signifikant erhöhen, erfordern eine rasche Nachbesserung.
  3. Stufe 3 – Risiko gering: Abweichungen existieren, das gesundheitliche Risiko ist jedoch überschaubar, Korrekturen sind innerhalb einer Frist umzusetzen.
  4. Stufe 4 – Risiko unbedeutend: Geringfügige oder keine Beanstandungen, der Betrieb erfüllt die Anforderungen weitgehend.

Konsequenzen für den Betreiber

Als Konsequenz aus den festgestellten Mängeln wurde der Geschäftsführer und Inhaber des Nelson Pub durch einen rechtskräftigen Strafbefehl schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1175 Franken verurteilt und muss zudem die Verfahrenskosten in Höhe von 300 Franken tragen.

In einer Stellungnahme gegenüber der „Berner Zeitung“ erklärte der Betreiber, dass die Hygienemängel im Sommer 2025 aufgetreten seien, jedoch in Bereichen, die kaum genutzt werden. Er betonte, dass im Barbetrieb keine Mängel festgestellt wurden und dass die Versäumnisse mit dem zuständigen Kontrolleur besprochen worden seien. Zudem versprach er, künftig auf die Sauberkeit des bemängelten Bereichs besonderen Wert zu legen.

Fazit

Die Vorfälle im Nelson Pub in Bern werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die viele Gastronomiebetriebe in Bezug auf Hygiene und Sicherheit meistern müssen. Die wiederholten verstärkten Kontrollen und die darauf folgenden Massnahmen sind ein klarer Hinweis darauf, dass die Aufsichtsbehörden entschlossen handeln, um die Gesundheit der Gäste zu schützen. Die Verantwortlichen haben nun die Möglichkeit, durch kontinuierliche Verbesserungen in der Hygiene leur öffentliches Vertrauen zurückzugewinnen. Die Gastronomie muss sich bewusst sein, dass nachlässige Hygiene nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sondern auch die Existenz eines Betriebes gefährden kann.

Redaktion
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Redaktion schreibt bei Nachhaltiger24 über erneuerbare energien (wind/wasser) – mit Fokus auf praxisnahe Tipps, fundierte Quellen und Schweizer Rahmenbedingungen.

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