Einleitung
In den letzten Jahren hat das Thema Sicherheit im Strassenverkehr zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere für Velofahrer:innen. Immer mehr Stimmen fordern eine gesetzliche Regelung für den Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern durch motorisierte Fahrzeuge. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 57 Prozent der Befragten einen Mindestabstand von 1,5 Metern befürworten. Doch was sagen die Zahlen und Statistiken dazu?
Aktuelle Sicherheitslage für Velofahrer:innen
Die Unfallstatistik von 2025 offenbart alarmierende Zahlen: Insgesamt wurden 163 Überholunfälle zwischen Autos und Velos oder E-Bikes registriert, bei denen der Autofahrer als Hauptverursacher galt. Dies ist ein Anstieg im Vergleich zu 132 Fällen im Jahr 2016. Ein Drittel dieser Unfälle fand in städtischen Gebieten statt, wo der Verkehrsfluss oft durch enge Strassen und hohe Geschwindigkeit beeinträchtigt wird.
Umfrage zeigt hohe Unterstützung
Eine von DemoSCOPE durchgeführte Umfrage im August 2026 ergab, dass mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) einen gesetzlich geregelten Mindestabstand beim Überholen von Velofahrer:innen fordert. Besonders stark ist die Unterstützung bei Personen, die regelmässig mit dem Velo unterwegs sind, mit 72 Prozent Zustimmungen. Diese Zahlen zeigen, dass es ein starkes Bedürfnis nach klaren und verbindlichen Regeln gibt, um die Sicherheit von Velofahrer:innen zu erhöhen.
Unsicherheiten beim Überholen
Die Umfrage zeigt auch, dass sich viele Velofahrer:innen beim Überholen durch Autos unsicher fühlen. Auf Tempo-50-Strecken geben 57 Prozent an, sich oft unsicher zu fühlen, während es auf Tempo-30-Strecken 49 Prozent sind. Diese Unsicherheiten werden durch die Tatsache verstärkt, dass der durchschnittliche Überholabstand in der Schweiz nur etwa 120 Zentimeter beträgt, was vielen Velofahrer:innen als nicht ausreichend erscheint.
Die Sicht der Autofahrer:innen
Bemerkenswert ist, dass auch Autofahrer:innen mehrheitlich für einen Mindestüberholabstand plädieren. Über 50 Prozent der Autofahrer:innen unterstützen diese Regelung, was auf ein wachsendes Bewusstsein für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hindeutet. Edward Weber, Projektleiter beim Verkehrsclub der Schweiz (VCS), erklärt: «Die heutige Regel, die bloss einen ‚ausreichenden Abstand‘ und Rücksicht vorschreibt, ist viel zu unklar und lässt viel Raum für Unsicherheit.»
Internationale Vergleiche
Ein Blick auf andere Länder zeigt, dass viele europäische Staaten bereits klare Regelungen für den Mindestabstand beim Überholen von Velofahrer:innen eingeführt haben. In Deutschland beispielsweise gilt ein Abstand von mindestens 1,5 Metern auf Landstrassen und 1 Meter in geschlossenen Ortschaften. Diese Regelungen haben positive Effekte auf die Sicherheit von Velofahrenden und könnten ein Modell für die Schweiz darstellen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz
Aktuell gibt es in der Schweiz keine verbindliche Regelung für den Mindestabstand beim Überholen von Velofahrer:innen. Der Verkehrsunterricht der Zukunft könnte jedoch eine gesetzliche Grundlage schaffen, die für mehr Klarheit sorgt und die Sicherheit erhöht. Viele Expert:innen sind sich einig, dass ein gesetzlicher Mindestüberholabstand die Gefahr von Unfällen verringern könnte.
Fazit
Die Diskussion um den Mindestabstand beim Überholen von Velofahrer:innen ist aktueller denn je und zeigt, dass es sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene ein starkes Bedürfnis nach Veränderung gibt. Die zugrunde liegenden Zahlen und Umfragen verdeutlichen die Dringlichkeit, klare Regeln zu etablieren, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Ein gesetzlich geregelter Mindestabstand könnte nicht nur das Sicherheitsgefühl der Velofahrer:innen stärken, sondern auch einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
