In der Gastronomie spielen Getränke eine zentrale Rolle bei den Einnahmen von Gaststätten. Dabei ist vielen Gästen nicht bewusst, dass es gesetzliche Vorschriften gibt, die gerade den Ausschank alkoholfreier Getränke regeln. Der Apfelsaft-Paragraf, ein Bestandteil des deutschen Gaststättengesetzes, kommt hier ins Spiel und hat eine wichtige Funktion – den Schutz der Gäste.
Was ist der Apfelsaft-Paragraf?
Der Apfelsaft-Paragraf, offiziell als Paragraf 6 des Gaststättengesetzes bekannt, existiert seit 2001 und wurde eingeführt, um den Konsum von Alkohol zu regulieren und zu verhindern, dass Gäste aufgrund von Preisunterschieden zu alkoholischen Getränken greifen. Laut diesem Gesetz müssen Gaststätten, die alkoholische Getränke ausschenken, auch alkoholfreie Getränke anbieten, deren Preis nicht höher ist als der des günstigsten alkoholischen Getränks.
Die Funktionsweise des Apfelsaft-Paragrafen
Gemäss dem Gesetz müssen Gaststätten, wenn sie alkoholische Getränke verkaufen, auch mindestens ein alkoholfreies Getränk zum Verzehr vor Ort zum gleichen oder einem günstigeren Preis anbieten. Dies soll verhindern, dass Gäste, insbesondere Jugendliche, verstärkt zu alkoholischen Getränken greifen, nur weil diese günstiger sind. So wird darauf geachtet, dass der Preisunterschied nicht zu einer Förderung des Alkoholmissbrauchs führt.
Der Ursprung des Namens
Der umgangssprachliche Name „Apfelsaft-Paragraf“ kommt daher, dass Apfelsaft oft als attraktives alkoholfreies Getränk angesehen wird und somit häufig als Vorgabe für die Einhaltung des Gesetzes verwendet wird. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Gaststätten ein „attraktives, dem üblichen Nachfrageverhalten angepasstes Getränk“ anbieten, was bedeutet, dass sie nicht einfach auf unübliche oder unattraktive Getränke wie einen Ingwer-Sellerie-Saft zurückgreifen dürfen.
Regelungen zur Vermeidung von Schlupflöchern
Gaststätten könnten versuchen, die Regelungen zu umgehen, indem sie beispielsweise das billigste Getränk auf der Karte so wählen, dass es schwer zu verkaufen ist. Um dies zu verhindern, verpflichtet der Gesetzgeber die Wirte, angemessene Mengen anzubieten. So dürfen sie zum Beispiel keine 1-Liter-Flaschen eines Getränks als das günstigste anbieten, da die Nachfrage hier als unattraktiv gilt.
Vergleich mit internationalen Regelungen
Ähnliche Regelungen existieren auch in der Schweiz und in Österreich. In der Schweiz müssen Gaststätten je nach Kanton eine Auswahl alkoholfreier Getränke anbieten, die nicht teurer sein dürfen als die alkoholischen Getränke. In Österreich wurde festgestellt, dass Gaststätten nach Einführung der entsprechenden Vorschrift die Preise für Mineralwasser erhöhten, um die Vorschrift auszutricksen. Daraufhin wurden die gesetzlichen Regelungen verschärft, sodass nun zwei alkoholfreie Getränke zu finden sein müssen, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.
Die Bedeutung für die Gesellschaft
Der Apfelsaft-Paragraf ist mehr als nur eine Regelung; er spielt eine entscheidende Rolle im öffentlichen Gesundheitswesen. Die gesetzlich vorgeschriebene Verfügbarkeit von alkoholfreien Getränken zu günstigen Preisen soll dazu beitragen, den Alkoholmissbrauch zu verringern und insbesondere Jugendliche vor den Gefahren des übermässigen Alkoholkonsums zu schützen. Diese Regelung hat sich in den vergangenen Jahren als wirksam erwiesen und darauf hingewiesen, dass der Preis ein wichtiger Faktor für die Kaufentscheidung der Gäste ist.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Apfelsaft-Paragraf eine wesentliche Regelung im deutschen Gaststättenrecht darstellt. Er schützt nicht nur die Gäste, sondern fördert auch ein verantwortungsvolles Konsumverhalten in der Gesellschaft. Gastro-Unternehmen sind gefordert, sich an diese Vorschrift zu halten, um den Gästen eine gerechte und gesunde Auswahl an Getränken anzubieten. Bei der nächsten Bestellung in einer Gaststätte könnte es sich lohnen, einen Blick auf die Preise der alkoholfreien Getränke zu werfen und somit einen aktiven Beitrag zu einem gesunden Konsumverhalten zu leisten.

